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KAMINOFEN NACHRÜSTEN

Noch vor Jahrzehnten war ein Ofen im Wohnzimmer durchaus üblich. Doch mit der Zeit galten Öfen als antiquiert und unmodern, und so eroberten Zentralheizungen oder besser noch –  unsichtbare Fußbodenheizungen –  die Bundesdeutschen Haushalte. 

Die hohen Energiepreise hat jedoch viele Haushalte zum Umdenken gezwungen und kreativ werden lassen.  Natürlich sind mit Kohle und Öl befeuerte Öfen aus Omas Zeiten nicht mehr zeitgemäß – aber ein moderner Kaminofen im Haus oder der Wohnung ist schon eine feine Angelegenheit.

Er ist nicht nur eine dekorative Bereicherung für die Einrichtung – er versprüht Charme und eine  wohlige Gemütlichkeit. Das Beste ist jedoch, dass man mit einem Kaminofen auch noch den Geldbeutel schont und die Zentralheizung entlastet.

Wer sich an kalten Tagen und in der Winterzeit am Flammenspiel hinter der Glastür eines Kaminofens erfreuen kann, der genießt eine einzigartige Atmosphäre und spart zugleich noch Geld.

Aber der nachträgliche Einbau eines Kaminofens ist nicht ganz so problemlos, wie es den Anschein hat. Welche Punkte Sie bei der Nachrüstung in Alt- und Neubauten beachten sollten haben wir im nachfolgenden Beitrag aufgeführt.

Wer über einen Kamin für seine Wohnung nachdenkt, muss jedoch einige Punkte beachten. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengetragen.

Der gemütliche Energiespartraum kann nicht für alle in Erfüllung gehen. Eine ernüchternde Tatsache, die wir Ihnen erklären möchten.

Es kommt zunächst auf die Art des  Objekts an. Während ein Hausbesitzer sich lediglich um Brandsicherheit und der damit einhergehenden Bauvorschriften befassen muss, ist die Situation für Wohnungsbesitzer eine völlig andere.

In Miet- oder Eigentumswohnung herrschen andere Gesetze. Der Einbau eines Kamins oder Kaminofens in einer Mietwohnung gilt als bauliche Veränderung. Das bedeutet, dass es nicht alleine Ihre Entscheidung ist, einen Ofen einzubauen.

Es bedarf unterschiedlicher Genehmigungen. Vor allem muss der Vermieter gefragt werden. Klären Sie zusammen mit ihm, in wie weit er sein O.K. zum Einbau gibt.

Verfügt die Wohnung schon über andere Heizmöglichkeiten, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet seine Zustimmung zu dem Vorhaben zu geben. In Eigentumswohnung ist es unter Umständen sogar noch etwas komplizierter. Hier haben gleich mehrere Parteien etwas zu dem Thema zu sagen.

Denn ist die Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft, dann kann der Vermieter nicht allein entscheiden, er ist sogar verpflichtet, erst die Genehmigung der gesamten Eigentümergemeinschaft einzuholen. Selbiges gilt natürlich ebenso, wenn Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung eine Feuerstätte installieren möchten.

Ein entscheidender Faktor ist die Art der neuen Feuerstelle, denn es macht einen Unterschied, ob Sie einen Kamin oder ein Kaminofen errichtet werden soll.

Da der Einbau eines Ofens eine bauliche Veränderung der Mietsache darstellt, muss dieser in der Regel bei Auszug wieder zurückgebaut werden – es sei denn, mit dem Vermieter wurde eine anderslautende Vereinbarung getroffen.

Kaminöfen sind gemeinhin recht kompakt konstruiert, so dass man mit ihnen relativ leicht umziehen kann. Kamine sind hingegen fest verbaut und besitzen häufig massive Simse aus Naturstein. Diese müssen im Fall eines Wohnungswechsels komplett demontiert werden.

Um es noch einmal zu betonen: Entscheiden Sie nichts auf eigene Faust. Neben dem geltenden WEG und Mietrecht kann es beispielsweise im Schadensfall noch einmal schlimmer werden, da die Versicherung evtl. nicht zahlt.

Für den Fall, dass Sie im Rahmen einer Modernisierung oder einer Altbausanierung mit dem Einbau eines Kamins oder Kaminofens liebäugeln, ist die Firma Baukonzepte in Erkelenz Ihr Ansprechpartner. Gerne stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch  mit Rat und Tat zur Seite.

Gute Argumente, die für einen neuen Kamin sprechen

Es gibt gute Gründe, einen Kaminofen in der Wohnung anzuschaffen.

Ein Ofen bzw. Kaminofen ist nicht nur eine optische Bereicherung, sondern trägt auch zu einem ausgewogeneren Heizklima bei. Zumindest kann durch die Verbesserung des Heizsystems eine Menge Energie eingespart werden.

Bei der Betrachtung der Heizkosten wird Ihnen schnell klar, dass es kaum eine bessere Alternative gibt. Ein Vermieter indes wird sich, aufgrund der entstehenden Kosten, nicht immer von einer Welle der Begeisterung mitreißen lassen. Doch es lohnt sich, ihn mit Hilfe von weiteren Vorteilen zu überzeugen.

Die Vorteile für Sie als Wohnungseigentümer oder den Vermieter sind folgende:

  1. Der Wert der Immobilie bzw. der Wohnung wird gesteigert.
  2. Beim Einsatz erneuerbarer Energien fällt der Eintrag im Energieausweis deutlich günstiger aus.
  3. Ein Kaminofen lässt sich leicht mit der Zentralheizung verknüpfen
  4. Er senkt die Heiznebenkosten deutlich
  5. Die Einrichtung und der Wohnbereich profitieren optisch von der Aufstellung
  6. Bei Verkauf und Vermietung kann die Nachrüstung überzeugend wirken.

Doch bei allen Vorteilen gilt es, bestehendes Recht und die Einschätzung des Schornsteinfegers zu beachten.

Der Schornsteinfeger hat das Sagen

Viele kennen den Schornsteinfeger gilt als Glücksbringer. Dass er beim Thema Heizung und Ofen ein Wort mitzureden hat, ist den meisten nicht bekannt. Insbesondere  beim Einbau eines Ofens übernimmt der örtliche Schornsteinfeger eine Schlüsselposition. Dabei ist es einerlei, ob es sich um ein Haus, eine Eigentums- oder Mietwohnung handelt.

Generell muss er seine Zustimmung zum Einbau eines Kamins oder Kaminofens geben und diesen nach dem Einbau abnehmen. Erst im Anschluss darf die Feuerstätte betrieben werden. Der Schornsteinfeger prüft vor Ort, ob die erforderlichen baulichen Voraussetzungen für einen Kamineinbau in der Wohnung erfüllt werden.

Das  A & O  ist die Kompatibilität des Kamins bzw. Kaminofens mit dem Schornstein. Wichtig ist vor allem ein Zugang zu einem freien und zur Kilowatt-Leistung des Kamins oder Kaminofens passender Schornstein.

In vielen Fällen werden Schornsteine in Mehrparteienhäusern bereits von der Heizungsanlage genutzt und sind dadurch belegt.

Eine Option zur Abhilfe kann ein doppelwandige Schornstein aus Edelstahl sein, welcher vom Ofen aus durch die Wand an der Außenseite des Hauses montiert wird. Ein solcher Einbau mit all seinen Erfordernissen erzeugt zwangsläufig zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten.

Die Preise werden  pro laufenden Meter berechnet. Je nach Höhe des Hauses und an welcher Stelle die Wohnung liegt, kommen schon mal schnell einige tausend Euro zusammen. Die Grundlage bilden die aktuellen Ableitbedingungen für Schornsteine.

Beratung durch Altbausanierer und Schornsteinfeger

Erst nachdem ein Kaminofen den Segen des Schornsteinfegers hat, darf er betrieben werden. Der Schornsteinfeger hat die Aufgabe sicherzustellen, dass der Hausschornstein für den Kaminanschluss geeignet ist oder ob ein separater  Abzug erforderlich ist. Objekte, die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet oder grundsaniert wurden, müssen ggf. über einen externen Luftanschluss verfügen, damit Rauchgase ungehindert entweichen können und der Feuerstelle genügend Sauerstoff für die Verbrennung zur Verfügung steht.

Es dürfen im Wohnraum keine Ventilatoren betrieben werden. Der Grund dafür ist die Gefahr, dass  Rauch, nicht über den Schornstein nach außen abgeleitet wird, sondern dieser zurück in den Wohnbereich gesogen werden kann.

Geltende Brandschutzbestimmungen müssen zwingend eingehalten werden. Parameter für die den Betrieb von Kaminöfen sind u.A. korrekte Sicherheitsabstände zur Wand und zur Decke sowie die Berücksichtigung brennbarer Materialien in direkter Nähe zur Feuerstätte.

Möbel und Raumtextilien bzw. brennbare Bodenbeläge aus Teppich oder Holz, bedürfen eines Schutzes in Form von Metall-, Schiefer- oder Glasschutzplatten, welche um den Ofenbereich herum verlegt werden müssen.

Wie viele Regelungen des Baurechts, sind auch die geltenden Bestimmungen zur Installation eines Kaminofens, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In einigen Regionen ist  beispielsweise nur noch die Montage raumluftabhängiger Kaminöfen  erlaubt. Das bedeutet, dass sie an eine externe Luftzufuhr angeschlossen werden und über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) verfügen müssen. Auch in diesem Punkt ist der Schornsteinfeger Ihr richtiger Ansprechpartner.

Nur kompatible Kamine für Wohnungen

Erst dann, wenn der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft und der Schornsteinfeger ihr  O.K. gegeben  haben,  können Sie das passende Modell für Ihren Wohnbereich auswählen. Der Schornsteinfeger liefert Ihnen die  technischen Vorgaben, die u.A. die Kilowatt-Leistung für Ihre Zwecke angeben, und dass das Gerät autark von der Raumluft sein soll.

Der Markt bietet eine üppige Auswahl an formschönen Kaminöfen, so dass für jeden Geschmack etwas dabei ist.

Kein Schornstein vorhanden? – Es geht auch ohne !

Falls Sie Ihre Wohnung nicht über einen Schornstein verfügt oder Sie keine Genehmigung zum Betreiben eines Kaminofens erhalten, dann gibt es genehmigungsfreie Kaminöfen. Alternativen sind Ethanol-Kamine bzw. Elektrokamine – für diese Betriebssysteme sind keinerlei Genehmigungen erforderlich und sie kommen ohne einen Schornstein aus.

Da dies Öfen nicht an einen fixen Aufstellort gebunden sind, ist eine flexible Positionierung innerhalb des Wohnraums möglich. Darüber hinaus ist die Handhabung einfach und der Aufwand für den Einbau überschaubar gering.

Auf die romantische Stimmung muss ebenfalls nicht verzichtet werden. Eine Kombination aus LED-Beleuchtung, Wasserdampf und täuschend echt aussehenden Holzimitaten für authentische Kamin-Atmosphäre.

Alles was Sie benötigen ist ein Stromanschluss – die  einzelnen Funktionen werden bequem vom Sofa aus mit einer handlichen Fernbedienung geregelt. 

Selbst die Umwelt kommt nicht zu kurz. Während der Elektro-Kamin mittels Ökostrom das Wohnumfeld erwärmt, nutzt der Ethanol-Kamin-Ofen Bioethanol als Brennstoff für seine Arbeit. Ethanol lässt sich einfach entzünden und bei korrekter Nutzung wird es sauber verbrannt.

Wärmende Alternative – Nachträglicher Einbau leicht gemacht

Die Argumentationskette zeigt, dass der Einbau eines Kaminofens durchaus lohnenswert sein kann. Er erzeugt mit wenig Aufwand wohltuende Wärme und kreiert eine gemütlich-romantische  Atmosphäre und reduziert dabei die stetig steigenden Heizkosten auf ein erträgliches Maß.

Um den angestrebten Sparplan und die Energieeffizienz zu erreichen, müssen im Vorfeld die passende Heizleistung und die damit verbundene Raumgröße bestimmt werden. Wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter einen Kaminofen aus, der zur Raumgröße passt.

Ein gewichtiger Punkt ist beispielsweise die Auswahl eines geeigneten Aufstellorts. Ein Kaminofen lässt sich nicht gleichsam an allen Stellen im Wohnbereich problemlos aufstellen und montieren. Insbesondere bei Platzmangel sollten Sie die folgenden Aspekte im Fokus haben:

  1. Verfügbarkeit der  Anschlüsse in der Nähe des Kaminofens
  2. Möglicher Abstand zu Möbeln und Raumtextilien
  3. Brandgefahr durch eine Schutz des Bodenbereiches minimieren
  4. Optional einen neuen und passenden Schornstein nachrüsten

Unterschiedliche Heizsysteme in einem Objekt oder in einer Wohnung müssen optimal mit einander synchronisiert werden, damit das Zusammenspiel den angestrebten Erfolg bringt.

Dazu benötigen Sie einen doppelzügigen Schornstein. Hier und da ist diese Voraussetzung bei neueren Immobilien bereits vorhanden. Bei Objekten mit einer Gas- oder Ölheizung kann es sein, dass anstatt des Schornsteins lediglich eine einfache Abgasleitung zur Verfügung steht.

Bei einem Betrieb mit Fernwärme ist dies ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Nachrüstung eines Schornsteins unverzichtbar.

Ein Kaminofen muss zwingend die gültigen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen und die vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhalten. Gemeinhin sollte das kein Grund zur Sorge sein, denn üblicherweise entsprechen die aktuell in Deutschland erhältlichen Kaminöfen den Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Traurig aber wahr – er darf ! – Möchten Sie als Mieter einen Kaminofen in Ihrer Wohnung einbauen, muss Ihr Vermieter unbedingt seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilen.

Der Grund ist recht einfach: Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Der Vermieter darf ohne Begründung Ihren Plan, einen geplanten Kaminofen zu installieren, ablehnen. Im Falle einer Zustimmung, sollten Sie von ihm eine schriftliche Zusage fordern. Bei einem Auszug, Verkauf oder Mieterwechsel sind Sie dann durch ein wirksames Dokument auch Jahre später entsprechend abgesichert.

Sie planen einen Altbau zu sanieren oder in Ihr Wohnumfeld energietechnisch zu optimieren, dann raten wir Ihnen zu einem persönliche Gespräch mit der Firma Baukonzepte Erkelenz.

Wir sind seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Altbausanierung und den damit verbundenen Wärmedämmmaßnahmen sowie mit der Installation moderner und ergänzender Heizsysteme vertraut.

Bei uns erfahren Sie detailliert, welche Maßnahmen nötig sind und welche Kosten Sie für Ihre persönlichen Wohnwünsche zu erwarten haben.

Kaminofen in der Mietwohnung – wer zahlt?

Der Plan, einen Kaminofen einzubauen scheitert eventuell bei der Kostenübernahme. D.h. Es stellt sich die Frage, wer bei einer Optimierung der Heizsituation die Rechnung bezahlt.

Dabei ist die Kostenübernahme von mehreren Faktoren abhängig. Gemäß des geltenden Mietrechts zahlt der der Vermieter einer Wohnung den Kaminofen.  –  Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter den Kamineinbau veranlasst..

Wird ein Kaminofen jedoch speziell  auf Verlangen des Mieters eingebaut  trägt der Mieter auch sämtliche Kosten:  Anschaffung, Installation, Anschlusskosten, Wartungsintervalle und Reparaturen gehen zu seinen Lasten.

Ein Grund mehr, den Vermieter über die Vorteile eines Kaminofens zu überzeugen. Nicht nur der Mieter profitiert – auch der Vermieter steigert durch die energetische Aufrüstung den Wert seiner Immobilie.

Halten Sie – im Fall einer einvernehmlichen Regelung – sämtliche Einigungspunkte in einem schriftlichen Vertrag fest.

Kaminöfen sind eine Bereicherung für jeden Wohnraum. Sie sind ein optischer Blickfang, erzeugen eine harmonisch wärmende Atmosphäre und senken den Energiebedarf deutlich.

Sie etablieren sich zusehends als Alternative zum Heizen mit Erdöl oder Erdgas. Holzfeuer ist umweltfreundlich, da es CO2-neutral verbrennt. Kaminöfen werden freistehend aufgestellt und strahlen rundum Wärme in den Raum ab. Ein Kaminofen erschafft eine behagliche Wohnatmosphäre und spart Heizkosten. Voraussetzung ist ein kompatibler und intakter Schornstein. Ein Kaminofen darf erst nach Abnahme eines Schornsteinfegers betrieben werden.

Fragen Sie uns ! – Die Firma Baukonzepte Erkelenz ist Ihr versierter und zuverlässiger Partner, wenn es um Altbausanierungen und die Nachrüstung wirtschaftlich sinnvoller Kaminöfen geht.